Oberlausitzer Katzenfreunde e.V.

 
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Anmeldung zur Ausstellung in Löbau - ohne Bewertung

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Veranstaltung am: 03. und 04.03.2018
Meldeschluss: ohne

Anmeldung gilt für: 
 
Samstag, den 03.03.2018:            
Sonntag, den 04.03.2018:
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Ausstellerangaben

Name:

Vorname:

Straße:

PLZ:

Ort:

Telefon:

E-Mail:
Vereinsmitglied bei:
Angaben zu den Tieren
Wie viel Tiere stellen Sie aus?
Welche Rasse/n stellen Sie aus?

Organisatorisches
   
Wie viel Käfige werden benötigt?
 
Samstag Sonntag
Einzelkäfig Einzelkäfig
Doppelkäfig Doppelkäfig
Palette Palette
Sturdi Habitat Sturdi Habitat
         
Ich akzeptiere die unten aufgeführte Ausstellungsordnung!

Möchten Sie uns etwas mitteilen?

Bitte kontrollieren Sie ob alle notwendigen Angaben eingetragen wurden!

 

 
 

Ausstellungsordnung

 
1.   Teilnahmebedingungen
    Der Ausstellungsablauf wird nach den Ausstellungsbedingungen und Regeln des „Oberlausitzer Katzenfreunde" e.V. gestaltet.
     
1.1.   Aussteller
    Jeder Katzenfreund kann auf der Katzenausstellung, nach vorheriger Anmeldung, seine Katze/Katzen ausstellen, es sei denn, dem stehen gewichtige Gründe entgegen (Ausstellungssperre, Erkrankung im Katzenbestand usw.).
     
1.2.   Katzen
  >

Bei Ausstellungen können Jungtiere ab der 10. Lebenswoche mit dem Muttertier ausgestellt werden.

  >

Katzen ab der 4. Trächtigkeitswoche und Katzen mit Gen- und Geburtsfehlern (außer Kastraten) dürfen nicht ausgestellt werden.

  > Ausstellungsverbot besteht ebenfalls für erkrankte Katzen oder Katzen, die sich wegen einer Erkrankung noch in Quarantäne befinden. Weiterhin gilt das Ausstellungsverbot für Katzen mit Parasiten und Spuren von Parasiten z.B. Bisse, Entzündungen und Flohkot.
  > Für alle Katzen, die älter als 12 Wochen sind, ist ein Impfausweis mit gültiger Impfung gegen Katzenseuche und – schnupfen vorzulegen.
     
2.   Allgemeine Bedingungen
2.1.   Für jede Katze und jeden Wurf ist ein gesondertes Anmeldeformular auszufüllen.
2.2.   Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, dass er die Ausstellungsbedingungen anerkennt, dass keine seiner Katzen infektiös erkrankt ist und dass er die Anmeldung annulliert, falls eine solche Krankheit in seinem Bestand auftritt.

2.3.

  Jede Anmeldung wird bestätigt. Bei nationalen Ausstellungen ist die Bestätigung bei der Tiereinlieferung vorzuweisen.
2.4.   Anmeldungen sind bis zum Meldeschluss an die in der Ausschreibung / Einladung genannte Meldestelle zu richten. Mit der Meldung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung des Meldegeldes.
    Die Bezahlung erfolgt bei der Tiereinlieferung.
2.5.   Für jede Katze wird ein normgerechter Käfig (70cm x 70cm) bereitgestellt.
    In einem Doppelkäfig (70cm x 140cm) können je nach Größe der Katzen mehrere gesetzt werden. Als größte Unterbringung stehen Paletten (70cm x 210cm) zur Verfügung. Show Shelter sind auf unseren Ausstellungen zugelassen, müssen jedoch bei der Anmeldung angegeben werden.
2.6.   Es muss ein Trinknapf mit Wasser, sowie eine Katzentoilette vorhanden sein.
2.7.   Während der Ausstellung dürfen keine Tiere den Besitzer wechseln.
2.8.   Alle Ausstellungstiere verbleiben bis zur Beendung der Ausstellung durch ein Vorstandsmitglied in den Ausstellungskäfigen.
     
3.   Meldegebühren
    Bei Katzen, die nur zu Informationszwecken ausgestellt werden, entfällt die Meldegebühr.
    Bei nationalen Ausstellungen wird, in Verbindung mit einer Bewertung von Katzen, eine Meldegebühr fällig.
     
3.1.   Meldegebühr nationale Ausstellungen
     
    Meldegebühr Erstbewertung je Tier je Ausstellungstag / Mitglieder      15,00€
    Meldegebühr Erstbewertung je Tier je Ausstellungstag + Sondershow  / Mitglieder 21,00€
    Meldegebühr Erstbewertung je Tier je Ausstellungstag / Gastausteller 20,00€
    Meldegebühr Erstbewertung je Tier je Ausstellungstag + Sondershow / Gastausteller 26,00€
    Meldegebühr Zweitbewertung je Tier je Ausstellungstag / Mitglieder 12,00€
    Meldegebühr Zweitbewertung je Tier je Ausstellungstag / Gastausteller    17,00€
    Meldegebühr Wurf (mind. 3 Tiere) je Ausstellungstag / Mitglieder   26,00€
    Meldegebühr Wurf (mind. 3 Tiere) je Ausstellungstag / Gastausteller   31,00€
    Meldegebühr je Hauskatze je Ausstellungstag / Mitglieder 08,00€
    Meldegebühr je Hauskatze je Ausstellungstag / Gastausteller  13,00€
     
4.   Veterinärbedingungen
  o Für jede Katze wird eine Impfung Katzenseuche und Katzenschnupfen gefordert.
  o Die Impfungen sind mit einem Impfpass bei der Tiereinlieferung nachzuweisen.
  o Zur Ausstellung werden nur gesunde, parasitenfreie Katzen zugelassen.
  o  Jede Katze wird vor dem Einlass auf den allgemeinen Gesundheitszustand und Parasitenbefall untersucht. Die Entscheidung der Zulassung liegt beim Kontrollierenden. Kein Tier darf ohne diese Kontrolle an der Ausstellung teilnehmen.
     
5.   Haftung
    Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden. Katzen in den Käfigen sollten ständig beaufsichtigt werden.
    Bei Abwesenheit sollte eine Person des Vertrauens damit beauftragt werden.
     
6.   Werbeschauen
    Werbeschauen dienen ausschließlich der Präsentation des Vereins in der Öffentlichkeit und machen den Zweck der Vereinigung bekannt.
    Zu den Aufgaben einer Katzenausstellung gehört es auch, die Bevölkerung über artgerechte Haltung, speziell von Katzen, zu informieren.
     
7.   Nationale Ausstellungen
     
    In folgenden Klassen können Katzen bei nationalen Ausstellungen bewertet werden:
    - offene Klasse / Kastraten-Klasse CAC / CAP
    - Jugendklasse 6-9 Monate CACJ
    - Jugendklasse 3-6 Monate CACP
    - Babyklasse 10 – 12 Wochen mit zweiter gemeldeten Katze im Käfig
    - Wurfklasse 10-16 Wochen
    - Hauskatzenklasse
     
    Best in Show (BIS) erfolgt in den Kategorien:
    - Kurzhaar
    - Halblanghaar
    - Langhaar
     

 

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