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Ausstellungsordnung |
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1. |
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Teilnahmebedingungen |
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Der Ausstellungsablauf wird nach den
Ausstellungsbedingungen und Regeln des „Oberlausitzer Katzenfreunde" e.V.
gestaltet. |
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1.1. |
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Aussteller |
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Jeder Katzenfreund kann auf der
Katzenausstellung, nach vorheriger Anmeldung, seine Katze/Katzen ausstellen,
es sei denn, dem stehen gewichtige Gründe entgegen (Ausstellungssperre,
Erkrankung im Katzenbestand usw.). |
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1.2. |
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Katzen |
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Bei Ausstellungen können Jungtiere ab der
10. Lebenswoche mit dem Muttertier ausgestellt werden. |
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Katzen ab der 4. Trächtigkeitswoche und
Katzen mit Gen- und Geburtsfehlern (außer Kastraten) dürfen nicht
ausgestellt werden. |
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Ausstellungsverbot besteht ebenfalls für
erkrankte Katzen oder Katzen, die sich wegen einer Erkrankung noch in
Quarantäne befinden. Weiterhin gilt das Ausstellungsverbot für Katzen mit
Parasiten und Spuren von Parasiten z.B. Bisse, Entzündungen und Flohkot. |
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Für alle Katzen, die älter als 12 Wochen
sind, ist ein Impfausweis mit gültiger Impfung gegen Katzenseuche und –
schnupfen vorzulegen. |
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2. |
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Allgemeine Bedingungen |
2.1. |
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Für jede Katze und jeden Wurf ist ein
gesondertes Anmeldeformular auszufüllen. |
2.2. |
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Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller,
dass er die Ausstellungsbedingungen anerkennt, dass keine seiner Katzen
infektiös erkrankt ist und dass er die Anmeldung annulliert, falls eine
solche Krankheit in seinem Bestand auftritt. |
2.3. |
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Jede Anmeldung wird bestätigt. Bei
nationalen Ausstellungen ist die Bestätigung bei der Tiereinlieferung
vorzuweisen. |
2.4. |
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Anmeldungen sind bis zum Meldeschluss an
die in der Ausschreibung / Einladung genannte Meldestelle zu richten. Mit
der Meldung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung des Meldegeldes.
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Die Bezahlung erfolgt bei der
Tiereinlieferung. |
2.5. |
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Für jede Katze wird ein normgerechter
Käfig (70cm x 70cm) bereitgestellt. |
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In einem Doppelkäfig (70cm x 140cm)
können je nach Größe der Katzen mehrere gesetzt werden. Als größte
Unterbringung stehen Paletten (70cm x 210cm) zur Verfügung. Show Shelter
sind auf unseren Ausstellungen zugelassen, müssen jedoch bei der Anmeldung
angegeben werden. |
2.6. |
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Es muss ein Trinknapf mit Wasser, sowie
eine Katzentoilette vorhanden sein. |
2.7. |
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Während der Ausstellung dürfen keine
Tiere den Besitzer wechseln. |
2.8. |
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Alle Ausstellungstiere verbleiben bis zur
Beendung der Ausstellung durch ein Vorstandsmitglied in den
Ausstellungskäfigen. |
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3. |
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Meldegebühren |
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Bei Katzen, die nur zu
Informationszwecken ausgestellt werden, entfällt die Meldegebühr. |
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Bei nationalen Ausstellungen wird, in
Verbindung mit einer Bewertung von Katzen, eine Meldegebühr fällig. |
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3.1. |
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Meldegebühr nationale Ausstellungen |
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Meldegebühr
Erstbewertung je Tier je Ausstellungstag / Mitglieder |
15,00€ |
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Meldegebühr
Erstbewertung je Tier je Ausstellungstag + Sondershow / Mitglieder |
21,00€ |
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Meldegebühr
Erstbewertung je Tier je Ausstellungstag / Gastausteller |
20,00€ |
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Meldegebühr
Erstbewertung je Tier je Ausstellungstag + Sondershow / Gastausteller |
26,00€ |
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Meldegebühr
Zweitbewertung je Tier je Ausstellungstag / Mitglieder |
12,00€ |
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Meldegebühr
Zweitbewertung je Tier je Ausstellungstag / Gastausteller |
17,00€ |
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Meldegebühr Wurf (mind.
3 Tiere) je Ausstellungstag / Mitglieder |
26,00€ |
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Meldegebühr Wurf (mind.
3 Tiere) je Ausstellungstag / Gastausteller |
31,00€ |
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Meldegebühr je Hauskatze
je Ausstellungstag / Mitglieder |
08,00€ |
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Meldegebühr je Hauskatze
je Ausstellungstag / Gastausteller |
13,00€ |
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4. |
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Veterinärbedingungen |
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Für jede Katze wird eine Impfung
Katzenseuche und Katzenschnupfen gefordert. |
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Die Impfungen sind mit einem Impfpass bei
der Tiereinlieferung nachzuweisen. |
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Zur Ausstellung werden nur gesunde,
parasitenfreie Katzen zugelassen. |
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o |
Jede
Katze wird vor dem Einlass auf den allgemeinen Gesundheitszustand und
Parasitenbefall untersucht. Die Entscheidung der Zulassung liegt beim
Kontrollierenden. Kein Tier darf ohne diese Kontrolle an der Ausstellung
teilnehmen. |
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5. |
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Haftung |
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Jeder Aussteller haftet für die von ihm
verursachten Schäden. Katzen in den Käfigen sollten ständig beaufsichtigt
werden. |
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Bei Abwesenheit sollte eine Person des
Vertrauens damit beauftragt werden. |
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6. |
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Werbeschauen |
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Werbeschauen dienen
ausschließlich der Präsentation des Vereins in der Öffentlichkeit und machen
den Zweck der Vereinigung bekannt. |
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Zu den Aufgaben einer
Katzenausstellung gehört es auch, die Bevölkerung über artgerechte Haltung,
speziell von Katzen, zu informieren. |
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7. |
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Nationale Ausstellungen |
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In folgenden Klassen können
Katzen bei nationalen Ausstellungen bewertet werden: |
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- offene Klasse /
Kastraten-Klasse CAC / CAP |
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- Jugendklasse 6-9 Monate
CACJ |
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- Jugendklasse 3-6 Monate
CACP |
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- Babyklasse 10 – 12 Wochen
mit zweiter gemeldeten Katze im Käfig |
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- Wurfklasse 10-16 Wochen |
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- Hauskatzenklasse |
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Best in Show (BIS) erfolgt
in den Kategorien: |
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- Kurzhaar |
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- Halblanghaar |
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- Langhaar |
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