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Ausstellungsordnung |
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1 |
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Bei Ausstellungen können Jungtiere ab
der 10. Lebenswoche mit dem Muttertier ausgestellt werden. |
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Katzen ab der 4. Trächtigkeitswoche und
Katzen mit Geburts- und Genfehlern (außer Kastraten) dürfen nicht ausgestellt
werden. |
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Ausstellungsverbot besteht ebenfalls
für erkrankte Katzen oder Katzen, die sich wegen einer Erkrankung noch in
Quarantäne befinden. Weiterhin gilt das Ausstellungsverbot für Katzen mit
Parasiten und Spuren von Parasiten z.B. Bisse, Entzündungen und Flohkot. |
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2 |
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Bei Katzen, die nur zu
Informationszwecken ausgestellt werden, entfällt die Meldegebühr. |
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3 |
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Für alle Katzen, die älter als 12
Wochen sind, ist ein Impfausweis mit gültiger Impfung gegen
Katzenseuche und – schnupfen vorzulegen. |
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