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Oberlausitzer Katzenfreunde e.V. |
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Ausstellungsrichtlinien | ||
1. | Teilnahmebedingungen | |
Der Ausstellungsablauf wird nach den Ausstellungsbedingungen und Regeln des „Oberlausitzer Katzenfreunde" e.V. gestaltet. | ||
1.1. | Aussteller | |
Jeder Katzenfreund kann auf der Katzenausstellung, nach vorheriger Anmeldung, seine Katze/Katzen ausstellen, es sei denn, dem stehen gewichtige Gründe entgegen (Ausstellungssperre, Erkrankung im Katzenbestand usw.). | ||
1.2. | Katzen | |
Bei Ausstellungen können Jungtiere ab der 10. Lebenswoche mit dem Muttertier ausgestellt werden. | ||
Katzen ab der 4. Trächtigkeitswoche und Katzen mit Gen- und Geburtsfehlern (außer Kastraten) dürfen nicht ausgestellt werden. | ||
Ausstellungsverbot besteht ebenfalls für erkrankte Katzen oder Katzen, die sich wegen einer Erkrankung noch in Quarantäne befinden. Weiterhin gilt das Ausstellungsverbot für Katzen mit Parasiten und Spuren von Parasiten z.B. Bisse, Entzündungen und Flohkot. | ||
Für alle Katzen, die älter als 12 Wochen sind, ist ein Impfausweis mit gültiger Impfung gegen Katzenseuche und – schnupfen vorzulegen. | ||
Tiere aus dem Ausland benötigen zusätzlich eine Tollwutimpfung. | ||
Für Impfungen gilt: Sie müssen bei Katzen ab dem 9. Monat mindestens 28 Tage alt und dürfen höchstens 12 Monate vor Ausstellungsbeginn erfolgt sein. | ||
2. | Allgemeine Bedingungen | |
2.1. | Für jede Katze und jeden Wurf ist ein gesondertes Anmeldeformular auszufüllen. | |
2.2. | Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, dass er die Ausstellungsbedingungen anerkennt, dass keine seiner Katzen infektiös erkrankt ist und dass er die Anmeldung annulliert, falls eine solche Krankheit in seinem Bestand auftritt. | |
2.3. | Jede Anmeldung wird bestätigt. Bei allen Ausstellungen ist die Bestätigung bei der Tiereinlieferung vorzuweisen. | |
2.4. | Anmeldungen sind bis zum Meldeschluss an die in der Ausschreibung / Einladung genannte Meldestelle zu richten. Mit der Meldung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung des Meldegeldes. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder bei der Tiereinlieferung. | |
2.5. | Für jede Katze wird ein normgerechter Käfig (70cm x 70cm) bereitgestellt. | |
In einem Doppelkäfig (70cm x 140cm) können je nach Größe der Katzen mehrere gesetzt werden. Als größte Unterbringung stehen Paletten (70cm x 70cm x 210cm) zur Verfügung. Show Shelter sind auf unseren Ausstellungen zugelassen, müssen jedoch bei der Anmeldung angegeben werden. | ||
2.6. | Es muss ein Trinknapf mit Wasser, eine Katzentoilette sowie eine geeignete Rückzugsmöglichkeit vorhanden sein. | |
2.7. | Während der Ausstellung dürfen keine Tiere den Besitzer wechseln. | |
2.8. | Alle Ausstellungstiere verbleiben bis zur offiziellen Beendung der Ausstellung durch ein Vorstandsmitglied in den Ausstellungskäfigen. | |
3. | Veterinärbedingungen | |
Für jede Katze wird eine Impfung Katzenseuche und Katzenschnupfen gefordert. | ||
Die Impfungen sind mit einem Impfpass bei der Tiereinlieferung nachzuweisen. | ||
Zur Ausstellung werden nur gesunde, parasitenfreie Katzen zugelassen. | ||
Jede Katze wird vor dem Einlass auf den allgemeinen Gesundheitszustand und Parasitenbefall untersucht. Die Entscheidung der Zulassung liegt beim Kontrollierenden. Kein Tier darf ohne diese Kontrolle an der Ausstellung teilnehmen. | ||
4. | Haftung | |
Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden. Katzen in den Käfigen sollten ständig beaufsichtigt werden. | ||
Bei Abwesenheit sollte eine Person des Vertrauens damit beauftragt werden. | ||
5. | Meldegebühren | |
Diese entnehmen Sie bitte der aktuell ausgeschriebenen Ausstellung. |
6. | Werbeschauen | |
Werbeschauen dienen ausschließlich der Präsentation des Vereins in der Öffentlichkeit und machen den Zweck der Vereinigung bekannt. | ||
Zu den Aufgaben einer Katzenausstellung gehört es auch, die Bevölkerung über artgerechte Haltung, speziell von Katzen, zu informieren. Bei diesen Ausstellungen ist die Teilnahme generell für alle kostenlos. | ||
7. | Nationale Ausstellungen | |
In folgenden Klassen können Katzen bei nationalen Ausstellungen bewertet werden: | ||
- offene Klasse / Kastraten-Klasse CAC / CAP | ||
- Jugendklasse 6-9 Monate CACJ | ||
- Jugendklasse 3-6 Monate CACP | ||
- Babyklasse 10-12 Wochen mit zweiter gemeldeten Katze im Käfig | ||
- Wurfklasse 10-16 Wochen | ||
- Hauskatzenklasse | ||
8. | Internationale Ausstellungen | |
Sind Schönheitskonkurrenzen und werden entsprechend der Ausschreibung als Eintagesausstellungen durchgeführt. In der Regel finden die Ausstellungen an den Wochenenden statt. | ||
Die Jury sollte von Richtern aus mindestens zwei Staaten gebildet werden. | ||
In folgenden Klassen können Katzen bei nationalen Ausstellungen bewertet werden: | ||
Gr.Eu.Ch. Klasse / CACM |
Ehrenklasse |
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Europa Ch. Klasse / GCACE | Gr. Ch. Int.-Klasse / CACE | ||
Ch. Int.-Klasse / CAGCIB | Champion-Klasse / CACIB | ||
Offene Klasse / CAC | Jugendklasse 6-9 / CACJ | ||
Jugendklasse 3-6 / CACP | Wurfklasse 10-16 Wo. | ||
Gr. Eu. Premioren Klasse / CAPM | Ehrenklasse Premioren | ||
Europa – Premioren- Klasse / GCPE | Gr. Pr. Int.-Klasse / CAPE | ||
Pr. Int.-Klasse / CAGPIB | Premioren -Klasse / CAPIB | ||
Kastratenklasse / CAP | Novizenklasse | ||
Hauskatzen-Klasse | Babyklasse vollendete 10. bis vollendete 12. Woche | ||
Sonderschauen nur in Verbindung mit einer Erstbewertung. | |||
9. |
Der Verkauf von Tieren auf unseren Ausstellungen ist untersagt! | ||
Zuwiderhandlungen führen Zum Ausschluss von der Veranstaltung. | |||
10. | Datenschutz für unsere Ausstellungen | |
Durch Absendung dieses Formulars erkenne Sie die Ausstellungsrichtlinien des Vereins, in vollem Umfang, an. Die Ausstellungsrichtlinien können jederzeit auf der Homepage des Vereins nachgelesen werden. Außerdem sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihre Meldedaten verarbeiten, speichern und veröffentlichen. Dies geschieht in Wort und Bild im Ausstellungskatalog, auf Bewertungsurkunden, auf unserer Homepage, auf unserer Facebook Seite und vor Ort - als öffentliche Nennung auf der Showbühne. Unsere gesamten Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO 2018) finden Sie hier. | ||
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